Beitrags- und Gebührenordnung
des Tanz Turnier Club Harburg im HTB von 1865 e.V.
§ 1 Festlegung
1. Die Beitrags- und Gebührenordnung wird von der Mitgliederversammlung des TTC Harburg festgesetzt und kann von dieser nur auf Antrag geändert werden.
2. Die Beitrags- und Gebührenordnung ist nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung für alle Mitglieder verbindlich.
3. Bei einer Beitrags- bzw. Gebührenerhöhung sind alle Mitglieder zur Nachzahlung verpflichtet, die noch nach der alten Beitrags- und Gebührenordnung gezahlt haben.
§ 2 Eintritt
1. Jedes neue Mitglied hat eine einmalige Eintrittsgebühr von EUR 25,00zu zahlen, sobald der Vorstand die Aufnahme des Mitgliedes beschlossen hat.
§ 3 Zahlung
1. Die Beiträge, Eintrittsgebühren und Start- und Lizenzgebühren werden grundsätzlich im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.
2. Zahlungsweise ist vierteljährlich (Termine: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.), monatliche, halbjährliche oder jährliche Abbuchung ist auf Antrag möglich.
§ 4 Beiträge, monatlich
· Ehrenmitglieder, beitragsfreie Mitglieder EUR 0,00
· Aktive Mitglieder:
1) Tanzkreis- und Breitensportmitglieder 29,00
2) Turniertänzer 32,00
3) Einzeltanzsportarten 24,00
4) Zusatzbeitrag für HTB-Mitglieder in Kombibeiträgen – ab 1.7.2023
Geschwister-, Ehepaar-, Erwachsener mit Kind/ern,
Beitragszahler anderer Sportarten:
Bis 17 Jahre 3,50
Ab 18 Jahre 5,00
· .Ermäßigte Beiträge können auf Antrag erhalten::
Mitglieder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres 18,00
Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres 19,00
Anträge auf Beitragsermäßigung von Mitgliedern ab Vollendung des 17. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres müssen mindestens einmal jährlich bzw. spätestens nach Ablauf des vorgelegten Nachweises neu beantragt/belegt werden..
· . passive Mitglieder
(ohne Trainingsanspruch, keine Schautanzberechtigung) 12,00
o Der Beitrag für fördernde Mitglieder wird zwischen dem Vorstand und dem fördernden Mitglied vereinbart.
o Beitragsfreie Mitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung des HTB bestätigt.
o Zeitmitglieder / Gastmitglieder: Der Beitrag wird mit dem Vorstand vereinbart, jedoch nicht weniger als 3) – entsprechend der Tanzart.
§ 4a) Bei einer Erhöhung des HTB-Grundbeitrages durch die HTB-Mitgliederversammlung wird automatisch der TTC-Beitrag um diesen Betrag erhöht.
§ 5 Mitgliedschaftsform
1. Passive Mitgliedschaft muss dem Vorstand im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
2. Die Bearbeitung der Mitteilung erfolgt stets nur für den Monat, der auf den Eingang der Mitteilung folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den laufenden Monat.
3. Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch von dem Monat an, in dem die Voraussetzung für die niedrigere Beitragsgruppe entfallen ist. Es bedarf hierzu also keines Antrages. Sofern erneut die Voraussetzung für den Wechsel in eine niedrigere Beitragsgruppe gegeben ist, bedarf es auch einer neuen Mitteilung. Solange diese Mitteilung nicht vorliegt, ist der Beitrag der bisherigen höheren Beitragsgruppe zu zahlen.
§ 6 Startsperre
1. Ist ein Mitglied länger als einen Monat mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so wird ihm jegliches Training im Clubrahmen untersagt.
2. Ist ein Mitglied zwei Monate mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so wird gegebenenfalls solange eine Startsperre verhängt, bis der Beitrag eingegangen ist.
3. Ist ein Mitglied drei Monate mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so berät der Vorstand über die weitere Mitgliedschaft. Der Entschluss des Vorstandes ist bindend und bedarf keiner Begründung.
§ 7 Mahnung
1. Bei Versand einer Mahnung wird zu dem rückständigen Beitrag zusätzlich eine Mahngebühr von EUR 2,50 erhoben.
2. Wird diese Mahngebühr bei der Zahlung nicht berücksichtigt, so erhöht sich die Mahngebühr um weitere EUR 2,50.
3. Dieses gilt auch für den erneuten Lastschrifteinzug, sollte eine SEPA-Lastschrift von dem bezogenen Kreditinstitut unbezahlt zurückgegeben werden ohne Verschulden des Vereins.
§ 8 Kündigung
1. Kündigungen sind ausschließlich schriftlich an den Vorstand zu richten.
§ 9 Inkrafttreten
1. Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 29.03.2023 in Kraft.
--- HTB Beitragserhöhung ab 1.1.2024 ist berücksichtigt