Geschäftsordnung des Tanz Turnier Club Harburg im HTB von 1865 e.V.

 

untersteht der Satzung des Harburger Turnerbundes von 1865 e.V.

 

 

 

Inhalt:

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2 Zweck des Clubs

§ 3 Mittel des Clubs

§ 4 Mitglieder

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 7 Organe des Clubs

§ 8 Mitgliederversammlung

§ 9 Vorstand

 

 

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

Der Club führt den Namen „Tanz Turnier Club Harburg“ im HTB von 1865 e.V.

Er ist die Tanzsportabteilung des Harburger Turnerbundes (HTB) und Mitglied im Deutschen Tanzsportverband (DTV).

Er hat seinen Sitz in Hamburg-Harburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Clubs

1.      Zweck des Clubs ist, den Tanz- und Turniersport zu pflegen und zu fördern. Er stellt seinen Mitgliedern geeignete Trainingsräume und die notwendigen Musikanlagen zur Verfügung und gibt somit seinen Mitgliedern die Gelegenheit, den Tanzsport auszuüben. Er führt Turniere und Wettbewerbe durch, gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit an solchen teilzunehmen und unterwirft sich dabei den Regeln des DTV.

 

§ 3 Mittel des Clubs

 

1.      Die Mittel des Clubs werden aufgebracht durch Beiträge, Umlagen, Aufnahmegebühren neuer Mitglieder, Spenden und Beihilfen.

 

2.      Die Mittel des Clubs dienen der Finanzierung von Trainingsräumen, Anschaffung der notwendigen Anlagen, Trainerkosten, der Durchführung von Turnieren und Wettbewerben  und ähnlicher Veranstaltungen sowie der Deckung der allgemeinen Kosten und der sonstigen Belange des Clubs.

 

3.      Ein Defizit, das bei vom Vorstand genehmigten Veranstaltungen entsteht, wird aus dem Clubvermögen gedeckt. Sollte das Defizit höher als das Clubvermögen sein, wird das Restdefizit durch Umlage gedeckt. Die Höhe der Umlage wird vom Vorstand bis zu einem Betrag von EUR 10,00 pro Mitglied und Veranstaltung festgesetzt. Eine höhere Umlage kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

§ 4 Mitglieder

 

1.      Der Club führt gem. Satzung des HTB von 1865 e.V.

 

- Ordentliche Mitglieder sind alle volljährigen Mitglieder
- Passive / Fördernde Mitglieder, die nicht am aktiven Trainings- und Sportbetrieb             teilnehmen
- Kinder und Jugendliche Mitglieder, nicht volljährige Mitglieder
- Ehrenmitglieder, die wegen besonderer Verdienste auf Vorschlag für Lebenszeit zu   Ehrenmitgliedern vom HTB ernannt worden sind
- Zeitmitglieder, für bestimmte erklärte Zeiträume von weniger als einem Jahr

 

 

2.      Alle Mitglieder sind Mitglied im HTB und unterliegen der Satzung des HTB.

 

3.      Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag und durch Bestätigung des HTB. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

4.      Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Antragseingang. Er kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

5.      Mitglieder, die zu Ehrenmitgliedern ernannt werden sollen, sind vom Vorstand dem HTB-Präsidium vorzuschlagen.

 

      6.      Der Vorstand kann gegen Mitglieder Strafen verhängen bei

           - unehrenhaftem oder grob-unsportlichem Verhalten

           - wiederholt vorsätzlichen Verstößen gegen diese Geschäftsordnung,

           - Beschlüsse und Anordnungen der Cluborgane

           - Verletzung der Beitragspflicht

 

 

mit folgenden Maßnahmen

- Ausgrenzung vom Trainings- und Sportbetrieb

- Verbot, an Turnieren teilzunehmen

- Ausschluss

 

Wie bei Ausschluss zu verfahren ist, regelt § 3 Ziffer 6 der HTB Satzung.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist ohne Einfluss auf bereits entstandene oder fällige Verbindlichkeiten. Rechte am Clubvermögen und am Vermögen des HTB erlöschen mit Beendigung der Mitgliedschaft.

 

Die Mitgliedschaft endet durch

 

- Fristablauf der vereinbarten Zeitmitgliedschaft

- Austritt

- Tod

- Ausschluss

 

 

Der Austritt ist zum jeweiligen Quartalsschluss (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.) eines jeden Jahres möglich. Er ist spätestens drei Monate vorher gegenüber dem Club oder dem HTB schriftlich zu erklären. Bei Minderjährigen muss die Austrittserklärung von einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.

 

Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

1.      Alle Mitglieder haben das Recht, bei der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen, die dem Vorstand schriftlich spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten sind.

2.      Jedes Mitglied hat das Recht, Wahlvorschläge einzureichen.

3.      Alle Ordentlichen volljährigen Mitglieder sind verpflichtet bei den durchzuführenden Veranstaltungen Arbeitseinsatz zu leisten.

 

 

§ 7 Organe des Clubs

 

      1.      Die Organe des Clubs sind

           - die Mitgliederversammlung

           - der Vorstand

 

 

 

§ 8 Mitgliederversammlung

 

 

1.      Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

 

- die Festsetzung von Beiträgen und Umlagen innerhalb der Abteilung

- die Entlastung des Vorstands

- die Wahl von Vorstand

- die Beschlussfassung über Anträge und Geschäftsordnungsänderungen.

 

 

2.      Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung einzuladen, die jährlich im ersten Drittel des Jahres stattfindet. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie ist in den Vereinsnachrichten mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin bekanntzugeben.

3.      Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn es die Mehrheit des Vorstandes oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder dies fordert.

 

             Liegen wichtige Gründe vor, kann, um den Club vor Schaden zu schützen,

             mit einer Frist von 7 Tagen einberufen werden. Diese Maßnahme ist zu begründen.

 

 

 4.      Anträge, die nicht fristgerecht eingehen, können als Dringlichkeitsantrag behandelt werden, wenn Zweidrittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.

5.      Alle Mitglieder unterliegen der Satzung des HTB und dieser Geschäftsordnung. Jedes anwesende volljährige Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Zeitmitglieder haben kein Stimmrecht.

6.      Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder.

 

Zeitmitglieder sind nicht wählbar. Die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen werden im Vorstand vom Jugendbetreuer vertreten.

 

7.      Alle Beschlüsse und Wahlen erfolgen per Handzeichen, auf Antrag mittels Stimmzettel.

8.      Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung – mit Ausnahme der auf Änderung der Geschäftsordnung– werden durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst

 

Änderungen der Geschäftsordnung können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

 

Die Auflösung des Clubs kann nur auf Antrag durch den Verwaltungsrat des HTB  beschlossen werden

 

 

 

9.      Der Verlauf der Mitgliederversammlung ist zu protokollieren. Alle getroffenen Beschlüsse und Wahlergebnisse sind aufzuführen. Die Protokolle sind vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

 

 

 

 § 9 Vorstand

 

 

 

1.      Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern:

 

a. dem 1. Vorsitzenden

 

b. dem 2. Vorsitzenden

 

c. dem Sportwart

 

d. dem Kassenwart

 

e. dem Schrift- und Pressewart

 

f. dem Sprecher der Turnierpaare

 

g. dem Jugendbetreuer

 

h. dem Breitensportbeauftragten

 

Die satzungsmäßige Stellvertretung bezüglich des Vorsitzes ergibt sich aus der Reihenfolge.

 

 

 

2.      Der Vorstand ist berechtigt, weitere Personen als Beirat zu berufen, die dann zum erweiterten Vorstand zählen. Es steht im freien Ermessen des Vorstandes, den erweiterten Vorstand oder einzelne Personen des erweiterten Vorstandes zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen.

 

3.      Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Hierbei ist der 1. Vorsitzende, der Sportwart, der Schrift- und Pressewart sowie der Jugendbetreuer in den geraden Jahren; der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Sprecher der Turnierpaare und der Breitensportbeauftragte in den ungeraden Jahren zu wählen. Der Jugendbetreuer ist von den Jugendlichen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit zu wählen. Wiederwahl ist für alle Mandatsträger zulässig.

 

4.      Der Vorstand sollte mindestens sechsmal pro Jahr und nach Bedarf tagen.

 

5.      Über die Vorstandssitzungen sind Kurzprotokolle zu erstellen, die vom 1. Vorsitzenden zu unterschreiben sind und von denen jedes Vorstandsmitglied ein Exemplar erhält. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn außer dem 1. Vorsitzenden oder seinem satzungsmäßigen Stellvertreter, drei in wichtigen Fällen zwei - weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden oder die des satzungsmäßigen Vertreters.

 

 

6.      Über vertrauliche Angelegenheiten sind die Vorstandsmitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand oder dem Club zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

7.      Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder sind intern im Geschäftsverteilungsplan geregelt.

 

8.      Mitglieder, welche den Turnier-Tanzsport aktiv betreiben, können nur dann in den Vorstand gewählt werden, wenn sie auch für den TTC Harburg starten. Wechselt ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit den Verein, kündigt zum nächsten Kündigungstermin  oder will er künftig für einen anderen Verein starten, hat er sein Vorstandsamt nieder zu legen

 

 

 

 

Die bisherige Geschäftsordnung vom 6. März 2019 tritt hiermit außer Kraft. Diese Geschäftsordnung wurde am 11. August 2021 von  der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Ablauf der Versammlung in Kraft.

 

 

 

TTC-Geschäftsordnung: Stand 11. August 2021