Beitrags- und Gebührenordnung

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§ 1 Festlegung

1. Die Beitrags- und Gebührenordnung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und kann von dieser nur auf Antrag geändert werden.

2. Die Beitrags- und Gebührenordnung ist nach Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung für alle Mitglieder verbindlich.

3. Bei einer Beitrags- bzw. Gebührenerhöhung sind alle Mitglieder zur Nachzahlung verpflichtet, die noch nach der alten Beitrags- und Gebührenordnung gezahlt haben.

§ 2 Eintritt

1. Jedes neue Mitglied hat eine einmalige Eintrittsgebühr von EUR 20,00 zu zahlen, sobald der Vorstand die Aufnahme des Mitgliedes beschlossen hat.

§ 3 Zahlung

1. Die Beiträge und Gebühren werden grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.Zahlungsweise ist monatlich (jeweils am 1. des laufenden Monats) oder vierteljährlich (Termine: 02.01., 01.04., 01.07., 01.10.). Halbjährliche oder jährliche Abbuchung ist auf Antrag möglich.

3. Für nicht durch Lastschrifteinzugsverfahren gezahlte Beiträge ist für jede Einzelüberweisung eine Gebühr von EUR 1,50 für erhöhten Arbeitsaufwand zu zahlen.

§ 4 Beiträge

1. Ehrenmitglieder, beitragsfreie Mitglieder: EUR 0,00

2. Aktive Mitglieder:

a) Tanzkreis- und Breitensportmitglieder: EUR 21,00
b) Turniertänzer: EUR 23,00

Inaktive Mitglieder (teilnahmeberechtigt am freien Training): EUR 13,00

3. Passive Mitglieder (ohne Trainingsanspruch, keine Schautanzberechtigung EUR 11,00

4. Der Beitrag für fördernde Mitglieder wird zwischen dem Vorstand und dem fördernden Mitglied vereinbart.

5. Beitragsfreie Mitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt.

6. Gastmitglieder: Der Beitrag wird mit dem Vorstand vereinbart, jedoch nicht weniger als 2. und 3..

§ 5 Mitgliedschaftsform
Passive und inaktive Mitgliedschaft muß dem Vorstand im voraus schriftlich mitgeteilt werden.
Die Bearbeitung der Mitteilung erfolgt stets nur für den Monat, der auf den Eingang der Mitteilung folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den laufenden Monat.

Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch von dem Monat an, in dem die Voraussetzung für die niedrigere Beitragsgruppe entfallen ist. Es bedarf hierzu also keines Antrages. Sofern erneut die Voraussetzung für den Wechsel in eine niedrigere Beitragsgruppe gegeben ist, bedarf es auch einer neuen Mitteilung. Solange diese Mitteilung nicht vorliegt, ist der Beitrag der bisherigen höheren Beitragsgruppe zu zahlen.

§ 6 Startsperre

1.Ist ein Mitglied länger als einen Monat mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so wird ihm jegliches Training im Clubrahmen untersagt.

2.Ist ein Mitglied zwei Monate mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so wird gegebenenfalls solange eine Startsperre verhängt, bis der Beitrag eingegangen ist.

3.Ist ein Mitglied drei Monate mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so berät der Vorstand über die weitere Mitgliedschaft. Der Entschluß des Vorstandes ist bindend und bedarf keiner Begründung.

§ 7 Mahnung

1.Bei Versand einer Mahnung wird zu dem rückständigen Beitrag zusätzlich eine Mahngebühr von EUR 2,50 erhoben.

2.Wird diese Mahngebühr bei der Zahlung nicht berücksichtigt, so erhöht sich die Mahngebühr um weitere EUR 2,50

3.Dieses gilt auch für den erneuten Lastschrifteinzug, sollte eine Lastschrift von dem bezogenen Kreditinstitut unbezahlt zurückgegeben werden ohne Verschulden des Clubs.

§ 8 Beitragsermäßigung

1.Ermäßigte Beiträge erhalten auf Antrag:

Jugendliche (bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres), Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Auszubildende:

Tanzkreis- und Breitensportmitglieder: EUR 13,00

Turniertänzer: EUR 14,00

Sonstige gem. § 10 Abs. 10 der Geschäftsordnung des TTC Harburg.

2.Anträge auf Beitragsermäßigung müssen jedes Quartal neu gestellt werden.

3.Die Mitgliedschaftsform aktiv, inaktiv oder passiv ändert sich durch Beitragsermäßigung gem. § 8 Abs. 1 nicht.

§ 9 Zahlungsweise

1. Eintrittsgebühr, Beiträge und Mahngebühren sowie Start- und Lizenzmarkengebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.

2. Vorgenannte Gebühren und Beiträge sind im Ausnahmefall auf das Konto des TTC Harburg Nr. 60045556 bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude, BLZ 20750000, zu entrichten.

§ 10 Kündigung

1. Kündigungen sind ausschließlich per Einschreiben an den Vorstand zu richten.

§ 11 Inkrafttreten

1. Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2001 in Kraft.