Beitrags- und Gebührenordnung
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§ 1 Festlegung
1. Die Beitrags- und Gebührenordnung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und kann
von dieser nur auf Antrag geändert werden.
2. Die Beitrags- und Gebührenordnung ist nach Beschlußfassung durch die
Mitgliederversammlung für alle Mitglieder verbindlich.
3. Bei einer Beitrags- bzw. Gebührenerhöhung sind alle Mitglieder zur Nachzahlung
verpflichtet, die noch nach der alten Beitrags- und Gebührenordnung gezahlt haben.
§ 2 Eintritt
1. Jedes neue Mitglied hat eine einmalige Eintrittsgebühr von EUR 20,00 zu zahlen,
sobald der Vorstand die Aufnahme des Mitgliedes beschlossen hat.
§ 3 Zahlung
1. Die Beiträge und Gebühren werden grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren
erhoben.Zahlungsweise ist monatlich (jeweils am 1. des laufenden Monats) oder vierteljährlich
(Termine: 02.01., 01.04., 01.07., 01.10.). Halbjährliche oder jährliche Abbuchung ist auf
Antrag möglich.
3. Für nicht durch Lastschrifteinzugsverfahren gezahlte Beiträge ist für jede
Einzelüberweisung eine Gebühr von EUR 1,50 für erhöhten Arbeitsaufwand zu
zahlen.
§ 4 Beiträge
1. Ehrenmitglieder, beitragsfreie Mitglieder: EUR 0,00
2. Aktive Mitglieder:
a) Tanzkreis- und Breitensportmitglieder: EUR 21,00
b) Turniertänzer: EUR 23,00
Inaktive Mitglieder (teilnahmeberechtigt am freien Training): EUR 13,00
3. Passive Mitglieder (ohne Trainingsanspruch, keine Schautanzberechtigung EUR 11,00
4. Der Beitrag für fördernde Mitglieder wird zwischen dem Vorstand und dem
fördernden Mitglied vereinbart.
5. Beitragsfreie Mitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung
bestätigt.
6. Gastmitglieder: Der Beitrag wird mit dem Vorstand vereinbart,
jedoch nicht weniger als 2. und 3..
§ 5 Mitgliedschaftsform
Passive und inaktive Mitgliedschaft muß dem Vorstand im
voraus schriftlich mitgeteilt werden.
Die Bearbeitung der Mitteilung erfolgt stets nur für den Monat, der auf den Eingang der
Mitteilung folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den laufenden Monat.
Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch von dem Monat an, in dem die
Voraussetzung für die niedrigere Beitragsgruppe entfallen ist. Es bedarf hierzu also keines
Antrages. Sofern erneut die Voraussetzung für den Wechsel in eine niedrigere Beitragsgruppe
gegeben ist, bedarf es auch einer neuen Mitteilung. Solange diese Mitteilung nicht vorliegt, ist der
Beitrag der bisherigen höheren Beitragsgruppe zu zahlen.
§ 6 Startsperre
1.Ist ein Mitglied länger als einen Monat mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so wird ihm
jegliches Training im Clubrahmen untersagt.
2.Ist ein Mitglied zwei Monate mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so wird gegebenenfalls solange
eine Startsperre verhängt, bis der Beitrag eingegangen ist.
3.Ist ein Mitglied drei Monate mit dem Clubbeitrag im Rückstand, so berät der Vorstand
über die weitere Mitgliedschaft. Der Entschluß des Vorstandes ist bindend und bedarf
keiner Begründung.
§ 7 Mahnung
1.Bei Versand einer Mahnung wird zu dem rückständigen Beitrag zusätzlich eine
Mahngebühr von EUR 2,50 erhoben.
2.Wird diese Mahngebühr bei der Zahlung nicht berücksichtigt, so erhöht sich die
Mahngebühr um weitere EUR 2,50
3.Dieses gilt auch für den erneuten Lastschrifteinzug, sollte eine Lastschrift von dem
bezogenen Kreditinstitut unbezahlt zurückgegeben werden ohne Verschulden des Clubs.
§ 8 Beitragsermäßigung
1.Ermäßigte Beiträge erhalten auf Antrag:
Jugendliche
(bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres), Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende,
Auszubildende:
Tanzkreis- und Breitensportmitglieder: EUR 13,00
Turniertänzer: EUR 14,00
Sonstige gem. § 10 Abs. 10 der Geschäftsordnung des TTC Harburg.
2.Anträge auf Beitragsermäßigung müssen jedes Quartal neu gestellt
werden.
3.Die Mitgliedschaftsform aktiv, inaktiv oder passiv ändert sich durch
Beitragsermäßigung gem. § 8 Abs. 1 nicht.
§ 9 Zahlungsweise
1. Eintrittsgebühr, Beiträge und Mahngebühren sowie Start- und
Lizenzmarkengebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.
2. Vorgenannte Gebühren und Beiträge sind im Ausnahmefall auf das Konto des TTC Harburg
Nr. 60045556 bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude, BLZ 20750000, zu entrichten.
§ 10 Kündigung
1. Kündigungen sind ausschließlich per Einschreiben
an den Vorstand zu richten.
§ 11 Inkrafttreten
1. Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2001 in Kraft.